Häufige Fragen.
Schnelle Antworten — und wann immer es ernst wird, sind wir nur einen Anruf entfernt.
Ich wurde vorgeladen — was tun?
Als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen und keine Angaben machen. Schweigen Sie und rufen Sie zuerst einen Strafverteidiger an (§ 136 StPO).
Können meine KI-Chats verwendet werden?
Ja, digitale Spuren können relevant werden. Eine frühe Verteidigung mit Schwerpunkt KI-Strafrecht ist deshalb entscheidend.
Ich werde mit einem Deepfake erpresst.
Nicht zahlen, nicht antworten, Beweise sichern — und uns anrufen. Wir übernehmen, vertraulich.
Kann ich Inhalte löschen lassen?
Ja. Wir setzen Löschung und Unterlassung durch (§§ 22, 23 KunstUrhG, DSGVO) und prüfen Schadensersatz.
Ist ein Deepfake strafbar?
Je nach Inhalt — über §§ 185 ff., § 201a StGB, KunstUrhG; rein KI-generierte intime Inhalte sollen § 201b/§ 184k StGB-E erfassen (im Verfahren).
Haftet eine KI selbst?
Nein. Verantwortlich sind die Menschen dahinter — Nutzer, Betreiber, ggf. Entwickler.
Was kostet das erste Gespräch?
Das Erstgespräch ist vertraulich und unverbindlich. Danach erfolgt die Vergütung transparent nach RVG oder Honorarvereinbarung.
Sind Sie bundesweit tätig?
Ja. Mit Standorten in Dortmund und Schwäbisch Gmünd vertreten wir bundesweit.
Ihre Frage war nicht dabei?
Stellen Sie sie uns direkt — vertraulich und unverbindlich.
Diskret. Bundesweit. Ohne Vorverurteilung. — Ihr erstes Gespräch ist vertraulich (§ 203 StGB) und unverbindlich.