
Aktuelles zum KI-Strafrecht.
Wir verfolgen die Entwicklung eng — Gesetzgebung, Urteile und Praxis. Damit Sie wissen, woran Sie sind.
Gesetz gegen digitale Gewalt — aktueller Stand
Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht drei neue Straftatbestände vor. Für Betroffene wie Beschuldigte heißt das: Das Recht rund um Deepfakes ändert sich gerade grundlegend.
- 17. April 2026
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums veröffentlicht.
- 22. Mai 2026
Ende der Länder- und Verbände-Konsultation.
- Derzeit
Im Gesetzgebungsverfahren — Zeitpunkt des Inkrafttretens offen. Wir aktualisieren laufend.
§ 184k StGB-E
Sexualisierte Deepfakes
Unbefugtes Erstellen und Verbreiten intimer Aufnahmen — ausdrücklich auch dann, wenn sie KI-generiert sind. Schließt die heutige Lücke des § 201a StGB, der v. a. echte Aufnahmen erfasst.
§ 201b StGB-E
Rufschädigende Deepfakes
Zugänglichmachen täuschend echter Fälschungen, die das Ansehen der abgebildeten Person erheblich beschädigen können. Satire und Kunst sollen ausgenommen bleiben.
§ 202e StGB-E
Cyberstalking
Digitales Nachstellen, etwa über GPS-Tracker und Überwachungssoftware.
Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vertiefung: KI-Strafrecht im Überblick · Glossar
- Erpressung mit Deepfakes: die ersten Schritte
- Deepfakes vor Gericht: Lehren aus aktuellen Verfahren
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